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Bitcoin erfüllt nicht die wesentlichen Geldfunktionen
Bitcoin erfüllt aus Sicht der Bundesregierung nicht die wesentlichen Geldfunktionen
Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion erklärt, dass Bitcoin ihrer Ansicht nach nicht die wesentlichen Geldfunktionen erfüllt. Dies liegt vor allem an der hohen Volatilität von Bitcoin, die ihn für eine breite Verwendung als Zahlungsmittel, Wertaufbewahrungsmittel oder Wertmesser ungeeignet macht.
Bitcoin Geldfunktionen
Zu den wesentlichen Geldfunktionen gehören:
- Tauschmittel: Geld wird als Mittel zum Austausch von Waren und Dienstleistungen verwendet.
- Werteinheit: Geld dient als gemeinsame Maßeinheit für den Wert von Waren und Dienstleistungen.
- Wertaufbewahrungsmittel: Geld kann Wert über einen längeren Zeitraum speichern.
Bitcoins Eignung als Geld
Bitcoin kann zwar als Tauschmittel in Transaktionen verwendet werden, aber seine hohe Volatilität macht ihn für die anderen beiden Geldfunktionen ungeeignet. Der Wert von Bitcoin kann innerhalb kurzer Zeit stark schwanken, was es schwierig macht, ihn als verlässlichen Wertaufbewahrungsmittel oder Wertmesser zu verwenden.
Rechtlicher Status in der Eurozone
In der Eurozone ist der Euro das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel. Dies bedeutet, dass Bitcoin nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt ist und Unternehmen nicht verpflichtet sind, Bitcoin als Zahlung zu akzeptieren.
Mögliches Bitcoin-Verbot
Die Bundesregierung plant derzeit kein grundsätzliches Verbot des Besitzes oder Handels von Bitcoin. Sie erarbeitet auch keine Regulierung für den Betrieb selbstbetriebener Bitcoin-Netzwerkinfrastrukturen.
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Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bundesregierung Bitcoin nicht als vollwertiges Geld ansieht, da es nicht alle wesentlichen Geldfunktionen erfüllt. Bitcoin kann zwar als Tauschmittel verwendet werden, aber seine hohe Volatilität macht ihn für eine breite Verwendung ungeeignet. In der Eurozone ist der Euro das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel, und die Bundesregierung plant derzeit kein Verbot von Bitcoin.
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