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Wegen Kurzarbeitergeld müssen viele Steuerzahler eine Steuererklärung abgeben

Mehrere Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Corona-Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bezogen oder sogar ihren Job verloren. Was viele von ihnen nicht wissen: Wer in einem Jahr mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen vom Staat erhalten hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dazu zählen auch Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld. Die Steuererklärung ist für viele Betroffene also Neuland und muss bis zum Stichtag 2. August 2021 beim Finanzamt eingetroffen sein.

Frei herunterladbare Software für „Neulinge“ in Sachen Steuererklärung

Leistungen wie das Kurzarbeitergeld sind zwar steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz. In der Folge kann es sein, dass BezieherInnen von Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld Steuern nachzahlen müssen. Für die Betroffenen gibt es aber Unterstützung. Helfen können beispielsweise die Software „Steuersparerklärung 2021 Kurzarbeit“ sowie das E-Book „Steuererklärung 2020 – Änderungen & Hinweise wegen Corona“ unter www.steuertipps.de/kug – frei herunterlad- und nutzbar. Die User müssen dafür lediglich ihren Namen und ihre E-Mail-Adresse angeben. Das Programm ist zum Download für PC und Mac erhältlich. Es führt im Frage-Antwort-Stil durch die Steuererklärung, findet automatisch Steuererleichterungen und weist auf unplausible Angaben hin. Die Software prüft alle Angaben, macht Optimierungsvorschläge und unterstützt zudem bei der Erstellung von Einsprüchen, wenn die Erstattung durch das Finanzamt geringer ausfallen sollte als erwartet.

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Daten werden verschlüsselt gespeichert

Alle persönlichen Daten in der Steuererklärung werden nur verschlüsselt auf dem lokalen Rechner und nicht im Internet gespeichert. Angeboten wird die Software von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, einem Teil von Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland.

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