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Verlängerung von Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit
AH. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24. November 2023 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) keine Einwendungen zu erheben. Der Gesetzentwurf sieht vor, einige nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine beschlossene befristete Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit zu verlängern.
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Bundesgesetz, das die leitungsgebundene Energieversorgung in Deutschland regelt. Es trat erstmals 1935 in Kraft und wurde zuletzt 2005 durch eine Neufassung ersetzt.
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Das EnWG hat folgende Ziele:
- Sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität und Gas
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Energiemarktes - Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien
- Schutz der Verbraucherinteressen
Das EnWG regelt unter anderem folgende Bereiche:
- Netzzugang und Netznutzung
- Erzeugung von Elektrizität und Gas
- Vertrieb von Elektrizität und Gas
- Verbraucherschutz
- Energiesparen und Energieeffizienz
Das EnWG ist ein zentrales Gesetz für die Energiewirtschaft in Deutschland. Es dient der Sicherung der Energieversorgung, der Förderung des Wettbewerbs und der Nachhaltigkeit.
Beispiele für die Regelungen des EnWG:
- Der Netzzugang ist für alle Energielieferanten frei, unabhängig von ihrer Größe oder Marktmacht.
- Energieversorgungsunternehmen müssen ihre Preise transparent und verständlich veröffentlichen.
- Verbraucher haben das Recht, ihren Stromanbieter zu wechseln.
- Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, erneuerbare Energien zu fördern.
Neufassung des EnWG 2023:
Die Neufassung des EnWG aus dem Jahr 2023 hat folgende Änderungen gebracht:
- Die Entflechtung von Netzbetreibern und Energieerzeugern wurde weiter vorangetrieben.
- Die Förderung erneuerbarer Energien wurde verstärkt.
- Der Verbraucherschutz wurde verbessert.
Die Neufassung des EnWG ist ein wichtiger Schritt zur Energiewende und zur Sicherung der Energieversorgungssicherheit in Deutschland.
Konkret sollen folgende Maßnahmen verlängert werden:
- Die Vorschriften des Teils 3a des EnWG, die bisher bis zum 1. April 2025 befristet sind. Diese Vorschriften ermöglichen es dem Bund, Gaskraftwerke, die bisher nicht mehr in Betrieb waren, kurzfristig wieder in Betrieb zu nehmen.
- Die in Paragraf 49b EnWG 2022 geschaffene Möglichkeit für die Stromübertragungsnetzbetreiber, das Höchstspannungsnetz zeitweise höher auszulasten, ohne dass dies einer vorherigen energierechtlichen Genehmigung bedarf.
Die Verlängerung dieser Maßnahmen ist notwendig, um die Energieversorgungssicherheit Deutschlands in der aktuellen Situation zu gewährleisten. Der Krieg in der Ukraine hat zu einer Verknappung der Gasversorgung geführt, was zu einer Erhöhung der Energiepreise und zu Versorgungsengpässen führen könnte. Die verlängerten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Abhängigkeit von russischem Gas zu verringern.
Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf nun an den Bundestag weitergeleitet. Der Bundestag wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2024 über den Gesetzentwurf abstimmen.
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