Reform des Staatsbürgerschaftsrechts geplant

Deutschland

(AH) Die Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts am 2. August 2023 im Ausschuss für Inneres und Heimat ergab ein geteiltes Echo.

Was ist bedeutet die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts?

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Die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, die von der Bundesregierung im August 2023 vorgelegt wurde, soll die Einbürgerung in Deutschland erleichtern und modernisieren. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Verkürzung der Wartezeit: Die Wartezeit für eine Einbürgerung soll von derzeit acht auf fünf Jahre verkürzt werden. In besonderen Fällen soll eine Einbürgerung auch schon nach drei Jahren möglich sein.
  • Anerkennung der Mehrstaatigkeit: In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen künftig automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Bei Einbürgerungen von Erwachsenen soll Mehrstaatigkeit generell hingenommen werden.
  • Erleichterte Einbürgerung für Spätaussiedler: Die Einbürgerungsvoraussetzungen für Spätaussiedler sollen erleichtert werden.
  • Verschärfung der Voraussetzungen für den Lebensunterhalt: Bei der Einbürgerung soll künftig nachgewiesen werden müssen, dass der Lebensunterhalt für sich selbst und die unterhaltspflichtigen Angehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe oder Grundsicherung bestritten werden kann.

Die Reform wurde von Sachverständigen kontrovers diskutiert. Befürworter sehen sie als einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts und zur Förderung von Integration und Teilhabe. Kritiker befürchten, dass die Reform zu einer Verwässerung der deutschen Staatsangehörigkeit und zu Problemen bei der Integration führen könnte.

Die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ist noch nicht in Kraft getreten. Sie muss noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Befürworter der Reform

  • Professor Sina Fontana von der Universität Augsburg sieht in der Reform „einen wichtigen Schritt zur Förderung von Integration und Teilhabe“. Das Gesetz entspräche den Anforderungen eines modernen Einwanderungslandes.
  • Gerd Wiegel vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Verkürzung der Fristen und die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit. Alles in allem sei das Gesetz ein „Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen Einwanderungsgesellschaft“.
  • Professor Tarik Tabbara von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin begrüßt die Anerkennung der Mehrstaatigkeit. Dies zeige, dass in Deutschland künftig gleichberechtigte Teilhabe unabhängig von der Herkunft gelten solle.

Kritiker der Reform

  • Wilhelm Kanther vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport kritisiert die Absenkungen der Einbürgerungsvoraussetzungen ebenso ab wie die Mehrstaatigkeit. Die derzeit geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen hätten sich seiner Einschätzung nach im Wesentlichen bewährt.
  • Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sieht die Reform kritisch. Die Einbürgerung dürfe kein Selbstzweck sein. Sie müsse am Ende einer gelungenen Integration stehen.
  • Daniela Schneckenburger vom Deutschen Städtetag sieht Vollzugsprobleme. Eine Beschleunigung der Einbürgerung werde es mit dem Gesetz nicht geben.
  • Professor Matthias Friehe von der Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden hält die Reform für dysfunktional und verkenne insbesondere die Implikationen der „Zeitenwende“.
  • Ferdinand Weber von der Universität Göttingen kritisiert die Zulassung von Mehrstaatigkeit. Mit der Zulassung von Mehrstaatigkeit werde eine „Ineinssetzung von soziokultureller Identität mit Pässen betrieben“.
  • Ulrich Vosgerau hält die weitere „Modernisierung“ des Staatsangehörigkeitsrechts „weder für sinnvoll noch für verfassungsgemäß“.

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