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Die Abgeordnetenentschädigung steigt um 6 %
Die Abgeordnetenentschädigung steigt um 6 % auf 11.227,20 Euro
Die Entschädigung für den Abgeordneten des Deutschen Bundestages wird zum 1. Juli 2024 um sechs Prozent erhöht. Dies geht aus einer Unterrichtung durch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hervor.
Demnach erhält ein Abgeordneter künftig 11.227,20 Euro brutto pro Monat statt der bisherigen 10.591,70 Euro. Die Anpassung erfolgt auf Grundlage des Abgeordnetengesetzes, das eine automatische Anpassung der Entschädigung an die Entwicklung des Nominallohnindex vorsieht.
Die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes hat Bundestagspräsidentin Bas am 18. März 2024 mitgeteilt, dass sich der Nominallohnindex um 6,0 Prozent erhöht hat. Die Bundestagspräsidentin hat daraufhin den angepassten Entschädigungsbetrag in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Die Abgeordnetenentschädigung umfasst neben dem Grundgehalt auch verschiedene Zulagen, wie beispielsweise die Aufwandsentschädigung für Büromaterial und die Kostenpauschale für Reisen. Die Höhe der Zulagen ist nicht von der Höhe des Grundgehalts abhängig.
Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung soll sicherstellen, dass die ausgewählten Volksvertreter angemessen für ihre Tätigkeit vergütet werden. Sie berücksichtigten die allgemeine Inflationsentwicklung in Deutschland.
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