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Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter
In einem am heutigen Tag verkündeten Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die gesetzliche Regelung zur Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter für verfassungswidrig erklärt.
Recht des leiblichen Vaters auf Vaterschaft
Die bisherige Rechtslage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sah vor, dass ein leiblicher Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind nur innerhalb einer Frist von zwei Jahren anfechten konnte. Diese Frist begann mit dem Zeitpunkt, zu dem der leibliche Vater von der Geburt des Kindes Kenntnis erlangte.
Verfassungsgerichtliche Entscheidung
Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass diese Regelung das Elterngrundrecht leiblicher Väter verletzt. Dieses Grundrecht sei nicht hinreichend berücksichtigt worden. Leiblichen Vätern stehen wie den rechtlichen Eltern des Kindes ein Anspruch auf rechtliche Vaterschaft zu.
Gesetzgeber muss handeln
Das Gericht verlangt vom Gesetzgeber eine Neuregelung, die dem Elterngrundrecht leiblicher Väter angemessene Rechnung trägt. Dabei kann der Gesetzgeber entweder die rechtliche Elternschaft auf drei Elternteile (leiblicher Vater, Mutter, rechtlicher Vater) erweitern oder ein effektives Verfahren einführen, das es dem leiblichen Vater ermöglicht, anstelle des rechtlichen Vaters selbst rechtlicher Vater zu werden.
Übergangsfrist
Die für verfassungswidrig erklärte Regelung bleibt bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2025, in Kraft.
Auswirkungen auf die Praxis
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Rechte leiblicher Väter und ermöglicht ihnen einen besseren Schutz ihrer Elternschaft. Es ist zu erwarten, dass es zu einer erhöhten Anzahl von Vaterschaftsanfechtungen kommen wird und dass leibliche Väter in Zukunft bessere Chancen auf die Anerkennung ihrer Vaterschaft haben.
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