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BAföG-Reform mit mehr Flexibilität und Unterstützung
BAföG-Reform: Mehr Flexibilität und Unterstützung für Studierende
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines 29. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vorgelegt. Ziel der Reform ist es, die BAföG-Förderung zu stärken, die tatsächlichen Studienverläufe anzupassen und den Auszubildenden mehr Flexibilität auf ihrem Weg zum Abschluss zu ermöglichen.
Erhöhung der BAföG-Freibeträge
Eine zentrale Maßnahme ist die Anhebung der BAföG-Freibeträge um fünf Prozent. Dies soll es Studierenden ermöglichen, einem Minijob mit einem Einkommen von bis zu 556 Euro pro Monat nachzugehen, ohne dass dieser auf ihre BAföG-Bezüge angerechnet wird. Damit wird die Grenze für eine ungekürzte Förderung deutlich angehoben, was insbesondere Studierenden mit finanziellen Engpässen zugutekommt.
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Erhöhte Zuschüsse für Pflege- und Krankenversicherung
Um den steigenden Kosten im Gesundheitswesen Rechnung zu tragen, werden die Zuschüsse für die Pflege- und Krankenversicherung erhöht. Damit wird sichergestellt, dass Studierende auch weiterhin einen angemessenen Krankenversicherungsschutz erhalten und ihre Beiträge zur Pflegeversicherung leisten können.
Weitere Anpassungen
Neben den genannten Maßnahmen sieht der Gesetzentwurf auch folgende Änderungen vor:
- Die Altersgrenze für die Förderung wird von 30 auf 35 Jahre angehoben.
- Die Förderungshöchstdauer für Masterstudiengänge wird verlängert.
- Es wird ein einmaliger Zuschuss für die Anschaffung von Laptops und anderer technischer Geräte eingeführt.
Ziel: Mehr Flexibilität und Unterstützung
Die Bundesregierung erhofft sich von der BAföG-Reform eine stärkere Anpassung der Förderung an die individuellen Lebenslagen und Bildungsbedürfnisse der Studierenden. Durch die erhöhten Freibeträge und Zuschüsse soll die finanzielle Belastung reduziert und mehr Flexibilität für die Gestaltung des Studiums ermöglicht werden.
Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Es wird erwartet, dass die Änderungen im Sommer 2023 in Kraft treten werden.
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